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   VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20.WI   

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VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20.WI (https://dejure.org/2020,28992)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.09.2020 - 3 L 1061/20.WI (https://dejure.org/2020,28992)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. September 2020 - 3 L 1061/20.WI (https://dejure.org/2020,28992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44a VwGO, § 44 BBG, § 48 BBG, § 62 BBG
    Anordnung einer fachpsychiatrischen Untersuchung, die nicht im Hinblick auf eine erwogene Versetzung in den Ruhestand erfolgt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen fachpsychiatrische Untersuchungsanordnung erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
    Grundlage für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines Beamten, die noch nicht im Hinblick auf eine erwogene Versetzung in den Ruhestand angeordnet wird, kann die in § 62 BBG verankerte Folgepflicht des Beamten sein (vgl. BVerwG, B. v. 23.10.1980 - 2 A 4.78 - juris Rdnr. 25).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 - sei der Beamte wegen der aus dem Beamtenverhältnis folgenden Treuepflicht gemäß § 4 BBG als verpflichtet anzusehen, bei der Überprüfung von etwaigen Leistungseinschränkungen mitzuwirken.

    Diese Vorschriften scheiden als Rechtsgrundlage für die Untersuchungsanordnung vom 25. August 2020 aus, weil sie lediglich Untersuchungen im Hinblick auf eine erwogene Versetzung in den Ruhestand betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 -, juris Rdnr. 23 m.w.N.).

    Grundlage für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines Beamten, die noch nicht im Hinblick auf eine erwogene Versetzung in den Ruhestand angeordnet wird, kann die in § 62 BBG verankerte Folgepflicht des Beamten sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 -, juris Rdnr. 25).

    Der vorliegende Fall ist mit dem vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 - entschiedenen Fall nicht vergleichbar, weil es hier nicht um die Klärung der Frage, ob der Beamte vorübergehend dienstunfähig ist, geht.

  • VGH Hessen, 11.08.2020 - 1 B 1846/20

    Amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
    Das ist hier der Fall, weil die schuldhafte Missachtung einer Untersuchungsanordnung ein Dienstvergehen nach § 47 Abs. 1 BeamtStG darstellt (v. Roetteken, in: HBG, § 26 BeamtStG, Rdnr. 213 m.w.N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 - OVG NW, Beschluss vom 01.10.2012 - 1 B 550/12 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 B 225/12 -, juris).

    Ob das Erfordernis der Vollstreckbarkeit im Sinne des § 44a Satz 2 VwGO in weiter Auslegung gegeben ist oder ob man mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rdnr. 21) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -) unter Vollstreckung nur die Vollstreckung im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes versteht, kann die Kammer dahinstehen lassen.

    Das Erfordernis effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur ärztlichen Untersuchung als zulässig anzusehen, da es andernfalls zu unzumutbaren Nachteilen für den Rechtsschutzsuchenden kommt, die in einem späteren Prozess nicht mehr vollständig zu beseitigen sind (vgl. auch Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 - und vom 31. Juli 2020 - 1 B 1793/20 -).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
    Die Kammer folgt nicht der im Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rdnr. 16 ff., vertretenen Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Eilanträge gegen Untersuchungsanordnungen gemäß § 44a Satz 1 VwGO unzulässig sind.

    Ob das Erfordernis der Vollstreckbarkeit im Sinne des § 44a Satz 2 VwGO in weiter Auslegung gegeben ist oder ob man mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rdnr. 21) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -) unter Vollstreckung nur die Vollstreckung im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes versteht, kann die Kammer dahinstehen lassen.

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
    Wegen ihrer weitgehenden Wirkungen muss die vollständige Begründung der Untersuchungsanordnung an den Beamten gerichtet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rdnr. 17).

    Dementsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klarwerden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - Urteil vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, Rdnr. 10, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 16.07.2015 - 3 CE 15.1046

    Zurückgewiesene Beschwerde im Streit um Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
    Da weder der Untersuchungsauftrag noch die beigefügten Stellungnahmen der Vorgesetzten dem Antragsteller zur Kenntnis gegeben wurden, ist es nicht möglich, diese zur Bestimmtheit der Untersuchungsanordnung heranzuziehen (vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 3 CE 15.1046 -, juris Rdnr. 36).

    Die Mitteilung der Fragestellung an den Betroffenen ist auch geboten, um diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob sich der Arzt an die Fragestellung der Behörde hält (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 3 CE 15.1046 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2012 - 1 B 550/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Aufforderung gegenüber einem Beamten zur

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
    Das ist hier der Fall, weil die schuldhafte Missachtung einer Untersuchungsanordnung ein Dienstvergehen nach § 47 Abs. 1 BeamtStG darstellt (v. Roetteken, in: HBG, § 26 BeamtStG, Rdnr. 213 m.w.N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 - OVG NW, Beschluss vom 01.10.2012 - 1 B 550/12 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 B 225/12 -, juris).
  • OVG Saarland, 18.09.2012 - 1 B 225/12
    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
    Das ist hier der Fall, weil die schuldhafte Missachtung einer Untersuchungsanordnung ein Dienstvergehen nach § 47 Abs. 1 BeamtStG darstellt (v. Roetteken, in: HBG, § 26 BeamtStG, Rdnr. 213 m.w.N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 - OVG NW, Beschluss vom 01.10.2012 - 1 B 550/12 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 B 225/12 -, juris).
  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
    Dementsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klarwerden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - Urteil vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, Rdnr. 10, jeweils juris).
  • BVerwG, 02.04.1968 - VI B 55.67

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bezüglich der Dienstfähigkeit eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
    Nach § 44 Abs. 6 BBG ist die Beamtin oder der Beamte verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen, wenn Zweifel über die Dienstunfähigkeit bestehen, und, falls dies aus amtsärztlicher Sicht für erforderlich gehalten wird, auch beobachten zu lassen, und zwar selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. April 1968 - 6 B 55.67 -, VerwRspr 20, 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    aa) Bereits in der Vergangenheit hat der Senat Zweifel geäußert, ob es sich bei der Untersuchungsanordnung des Dienstherrn (als dienstlich-persönliche Weisung) wegen des mit ihr regelmäßig verbundenen (Grund-)Rechtsbezugs überhaupt um eine Verfahrenshandlung im Sinne von § 44a Satz 1 VwGO handelt (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. Februar 2015, a.a.O., juris Rn. 25 f.; kritisch auch VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. September 2020 - 3 L 1061/20.WI -, juris Rn. 15; v. Roetteken, ZBR 2019, 361 [366 f.]; Wysk, in: ders. [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2020, § 44a Rn. 4a; zum Grundrechtsbezug der Untersuchungsanordnung jüngst auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris Rn. 13; und vom 12. August 2020 - 2 BvR 1427/20 -, juris Rn. 6).

    Grundlage für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines Beamten, die noch nicht im Hinblick auf eine erwogene Versetzung in den Ruhestand angeordnet wird, ist vielmehr die in § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG verankerte Folgepflicht des Beamten (vgl. zuletzt VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. September 2020 - 3 L 1061/20.WI -, juris Rn. 22, zu § 62 BBG).

  • VG Wiesbaden, 07.06.2022 - 3 L 240/22

    Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nach Weisung der Behörde" in § 44 Abs. 6

    In dem von dem Antragsteller daraufhin am 21. September 2020 angestrengten Eilverfahren untersagte die Kammer mit Beschluss vom 30. September 2020 - 3 L 1061/20.WI - der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, den Antragsteller aufgrund der Anordnung vom 25. August 2020 ärztlich untersuchen zu lassen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die vorgelegte Verwaltungsakte in elektronischer Form sowie die Gerichtsakte in dem Verfahren 3 L 1061/20.WI Bezug genommen, die Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung gewesen sind.

    Die Norm ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass sie der Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Untersuchungsanordnung nicht entgegensteht, weil die angeordnete ärztliche Untersuchung zu Verletzungen materieller Rechtspositionen führen könnte, die nicht mit den durch die abschließende Sachentscheidung berührten materiellen Rechtspositionen identisch sind und die im Rechtsschutzverfahren gegen eine Zurruhesetzungsverfügung nicht vollständig beseitigt werden könnten (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, Rn. 24, juris; siehe zur aufgeworfenen Frage der Zulässigkeit auch Hessischer VGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, juris und VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. September 2020 - 3 L 1061/20.WI -, Rn. 6, juris).

  • VG München, 14.02.2022 - M 5 E 21.6625

    Rechtsmäßigkeit einer Untersuchtungsanordnung zur Feststellung der akutellen

    Grundlage für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines Beamten, die noch nicht im Hinblick auf eine erwogene Versetzung in den Ruhestand angeordnet wird, ist vielmehr die in § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG verankerte Folgepflicht des Beamten (vgl. VG Wiesbaden, B.v. 30.9.2020 - 3 L 1061/20.WI - juris Rn. 22, zu § 62 BBG; OVG RhPf, B.v. 29.10.2020 - 2 B 11161/20 - DVBl 2021, 89, juris Rn. 18).

    Dementsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klarwerden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347, juris Rn. 22; U.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - NVwZ 2014, 892, juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 3 CE 17.1753 - Rn. 26; VG Wiesbaden, B.v. 30.9.2020 - 3 L 1061/20.WI - IÖD 2020, 257, juris Rn. 29, VG München, B.v. 4.2.2022 - M 5 E 21.6550).

  • VG München, 04.02.2022 - M 5 E 21.6550

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung betreffend gesundheitsbedingte

    Die Verpflichtung des Beamten, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlichen Klärung seines eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken, kann aus der besonderen, dem Beamtenverhältnis innewohnenden Treuepflicht gerechtfertigt sein (VG Wiesbaden, B.v. 30.9.2020 - 3 L 1061/20.WI - IÖD 2020, 257, juris Rn. 22).

    Dementsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klarwerden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347, juris Rn. 22; U.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - NVwZ 2014, 892, juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 3 CE 17.1753 - Rn. 26; VG Wiesbaden, B.v. 30.9.2020 - 3 L 1061/20.WI - IÖD 2020, 257, juris Rn. 29).

  • VG München, 23.02.2022 - M 5 E 21.6498

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung einer Amtstierärztin

    Die Verpflichtung des Beamten, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlichen Klärung seines eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken, kann aus der besonderen, dem Beamtenverhältnis innewohnenden Treuepflicht gerechtfertigt sein (VG Wiesbaden, B.v. 30.9.2020 - 3 L 1061/20.WI - IÖD 2020, 257, juris Rn. 22).

    Dementsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klarwerden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347, juris Rn. 22; U.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - NVwZ 2014, 892, juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 3 CE 17.1753 - Rn. 26; VG Wiesbaden, B.v. 30.9.2020 - 3 L 1061/20.WI - IÖD 2020, 257, juris Rn. 29).

  • VG München, 16.11.2021 - M 5 E 21.5858

    Untersuchungsanordnung zur Klärung der Verwendungsmöglichkeit einer Beamtin,

    Grundlage für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines Beamten, die noch nicht im Hinblick auf eine erwogene Versetzung in den Ruhestand angeordnet wird, ist vielmehr die in § 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG verankerte Folgepflicht des Beamten (vgl. VG Wiesbaden, B.v. 30.9.2020 - 3 L 1061/20.WI - juris Rn. 22, zu § 62 BBG; OVG RhPf, B.v. 29.10.2020 - 2 B 11161/20 - DVBl 2021, 89, juris Rn. 18).
  • VG Kassel, 03.05.2022 - 1 K 2080/21

    Reisekostenerstattung für Fahrt zu einer amtsärztlichen Untersuchung

    Rechtsgrundlage ist in einem solchen Fall unmittelbar die Folgepflicht des § 35 Abs. 1 S. 2 BeamtStG (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. September 2020 - 3 L 1061/20.WI -, juris).
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